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[Markenzeichen und Schokolade... ]

Started by Textaris(txt*bot), June 08, 2005, 01:05:29 PM

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Textaris(txt*bot)

Quote[...] Änderungsschneiderei mit Schokoladennamen verärgert Kraft Foods

Eine in Frankreich lebende Schneiderin mit Vornamen Milka beschäftigt die Rechtsabteilung des Nahrungsmittelkonzerns Kraft Foods. Der Inhaber der allseits bekannten Schokoladenmarke verklagt die gebürtige Kroatin Milka Budimir auf Schadensersatz sowie die Herausgabe der Domain milka.fr. Budimir nutzt die Adresse, um für ihre Änderungsschneiderei "Milka Couture" Werbung zu machen.

Bereits seit zwei Jahren versucht Kraft Foods die 58-jährige Unternehmerin aus der französischen Ortschaft Bourg-lès-Valence zum schmelzen zu bringen und die Herausgabe der Domain zu erzwingen. Milka sei eine geschützte Marke mit großem Renommee, argumentiert der Schokoladenhersteller. Budimir schwäche mit ihrer nicht autorisierten Verwendung des Namens "Milka" die Unterscheidungskraft des Markenzeichens.
Anstatt jedoch vor dem Konzern in die Knie zu gehen, will Budimir Kraft Foods die Stirn bieten. Aufgrund einer Marke soll jemandem verboten werden, seinen Vornamen zu benutzen - das ist so, als könnte man seine Tochter heute nicht mehr Mercedes nennen, bemerkte Budimirs Anwalt Gérard Haas.
Quelle: markenbusiness.com / MarkenNews (21.12.2004)
http://www.markenbusiness.com/de/news.php?newsid=1793

Quote[...] Als Eigner der Schokoladenmarke Milka will Kraft Foods der 58- jährigen Französin die Internet-Homepage milka.fr streitig machen. Der US-Konzern fordert von der Schneiderin aus dem südfranzösischen Département Drôme 3500 Euro Schadenersatz und 3000 Euro Anwaltskosten.
Die Beklagte erklärte vor Gericht, ihr Sohn habe ihr die Website 2001 zu Weihnachten geschenkt. Budimir warf dem Konzern vor, ihr seit zwei Jahren das Leben schwer zu machen. Dafür will sie mit 100 000 Euro entschädigt werden.
Die Anwältin von Kraft Foods warf Budimir vor, sie habe die Website mit dem Ziel eingerichtet, aus dem Markennamen Milka Profit zu ziehen. Die Schneiderin hingegen machte geltend, sie habe wegen des «unglaublichen Drucks», der von dem Konzern seit zwei Jahren ausgeübt werde, gesundheitliche Probleme.
Darüber hinaus finde sie es herabwürdigend, dass ihr Vorname mit dem Markenzeichen der Schokolade, einer lila Kuh, in Verbindung gebracht werde. Sie lehnte es ab, sich eine neue Website mit dem Kürzel milkacouture.fr einrichten zu lassen.
Quelle: Tages-Anzeiger Online "Milka gegen Milka" (31.01.2005) http://www.tagi.ch/dyn/news/vermischtes/462226.html

Textaris(txt*bot)

#1
QuoteDie französische Schneiderin Milka Budimir darf im Internet nicht mehr mit www.milka.fr für ihren Schneiderladen in Valence werben. Ein Gericht in Nanterre bei Paris hat am Montag der Klage des "Milka-Schokolade"-Herstellers Kraft Foods Recht gegeben und der Schneiderin die weitere Nutzung dieses Markennamens verboten. "Hier hat bedauerlicherweise das Markenrecht über das Persönlichkeitsrecht gesiegt", sagte Gérard Haas, der Anwalt der "tapferen Schneiderin", die sich jahrelang gegen die Vorwürfe des Nahrungsmittelkonzerns zur Wehr gesetzt hatte. Sie hatte im Gegenzug 15.000 Euro Schadenersatz von dem US-Multi verlangt, weil ihr Vorname auf jeder lila Kuh der Schokoladenmarke stehe. Das empfand sie als Image-Schädigung ihres Namens.
Die Schneiderin hatte die Internetadresse milka.fr nach Angaben ihres Rechtsanwalts von ihrem Sohn zu Weihnachten 2001 eingerichtet bekommen. Erst 2002 habe Kraft Foods das Recht auf diese Internetadresse beantragt. Frau Milka "hat nur diesen einen Vornamen und ihre Geschäft 'Milka Couture' ist seit 1988 unter diesem Namen eingetragen, sagte Haas. Auch in Deutschland hat Kraft Foods bereits im Streit um lila eingefärbte Keks-Tüten vor Gericht gesiegt. (dpa) / (tol/c't)
Aus: "Markenname Milka siegt gegen Frau Milka" (14.03.2005 17:12)
http://www.heise.de/newsticker/meldung/57505

Textaris(txt*bot)

#2
QuoteDer US-Suchmaschinenbetreiber Google geht juristisch gegen den Inhaber der Domain Froogles.com vor. Google klagt nach US-Medienberichten, weil Froogles.com versuche, mit seinem Internetshop vom Erfolg des Google-Produktportals Froogle zu profitieren. Auch wenn Froogles.com vor dem Google-Portal Froogle.com gestartet sei, lehne sich der Shop absichtlich an das Namenselement "oogle" an.

Im Sommer vergangenen Jahres hatte Google bereits erfolglos versucht, vor einem Schiedsgericht der Internet- und DNS-Verwaltung ICANN seine Sichtweise durchzusetzen, nach der Froogles.com das Warenzeichen von Google verletze. Die ICANN-Schiedsstelle hatte entschieden, dass sich der Name des Shopping-Portals eindeutig von dem der Suchmaschine unterscheide. Froogles.com gehört dem Geschäftsmann Richard Wolfe und ist seit März 2001 online.
Wolfe seinerseits bezichtigt Google, mit der im Dezember 2002 eröffneten Produktsuche Froogle gegen sein schon zwei Jahre zuvor angemeldetes Warenzeichen zu verstoßen. (tol/c't)

Aus: "Google verklagt Froogles" (20.04.2005 )
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/58789

lemonhorse

#3
Quote[...] Der amerikanische Künstler Don Steward wurde Anfang des Jahres vom Autokonzern VW abgemahnt, weil er einen Beetle aus Insekten gezeichnet hatte. Der Amerikaner Charles Smith bekam Post von Wal-Mart, nachdem er mit seiner Bad-Taste Kampagne ,,Walocaust - Die Welt ist unser Arbeitslager" auf Geschäftspraktiken der Supermarktkette aufmerksam gemacht hatte. Stewart und Smith wurde Markenschädigung vorgeworfen. Beide beharrten jedoch auf ihr Recht zur freien Meinungsäußerung.

[...] Die Richter des Supreme Court urteilten damals, die bloße Vermutung, der Markenname eines Dritten schade dem Namen einer berühmten Marke, sei nicht ausreichend. Die Verwässerung müsse vielmehr bewiesen werden. Die Beweislast wurde damit den Rechteinhaber auferlegt. Große Markenartikler zweifelten daraufhin an der Durchsetzbarkeit ihrer Markenrechte und setzten sich für eine Änderung des Federal Trademark Dilution Act ein. Heraus kam H.R. 683. Das neue Gesetz wurde von Senat und Abgeordnetenhaus bereits gebilligt und wird nun einer letzten Prüfung unterzogen, bevor es dem Präsidenten zur Unterschrift vorgelegt wird.

Die Electronic Frontier Foundation, eine Nonprofit Organisation, die sich für den Schutz digitaler Urheberrechte einsetzt, bezeichnete die neue Regelung als den ,,Traum einer großen Firma". Anwälte könnten Geschäftsleute und Einzelpersonen wegen des Gebrauchs von Worten, Bildern oder Farben verklagen, die denen einer berühmten Firmenmarke ähnlich seien. Und das ohne beweisen zu müssen, dass der Firma wirklich ein Schaden entstehe, heißt es. Auch andere Organisationen, wie Public Citizen, die American Library Association, Public Knowledge oder die Professional Photographers of America protestieren gegen den Gesetzentwurf. Die American Property Lawyer Association und die International Trademark Association weisen jedoch Vorwürfe zurück, nach denen die neue Regelung Rede- und Kunstfreiheit einschränke.

Wie das Gesetz ausgelegt wird und welche Konsequenzen es nach sich zieht, wird die Rechtssprechung in jedem Fall erst im Laufe der Zeit zeigen.


Aus: "Änderung im amerikanischen Markenrecht provoziert Proteste - Freie Meinungsäußerung in Gefahr?"
Quelle: http://www.markenbusiness.com/de/news.php?newsid=3547

Textaris(txt*bot)

Quote[...] (Hannover, 3. 12. 2006) In der vom ZDF ausgestrahlten und von Johannes B. Kerner moderierten Sendereihe "Unsere Besten" dürfen die Zuschauer über eine Rangfolge der besten deutschen Sportler, Schauspieler, Reiseorte, Schlagerlieder, Erfindungen, Bücher und mal auch der "größten Deutschen" abstimmen. Vorbild ist die britische Sendung 100 Greatest Britains der BBC. Die Reihe ist mit 15 bis 23 Prozent Marktanteil in der Gesamtbevölkerung recht erfolgreich. In der stark umworbenen Zielgruppe der 14 bis 49-Jährigen liegt er jedoch deutlich darunter.

In einer Satire auf eine großflächig geschaltete Anzeigenkampagne des ZDF hatte das Internetmagazin Sopos.org eine solche Anzeige persifliert: Unter Verwendung des ZDF-Logos wird statt des Konterfeis Konrad Adenauers oder Mozarts ein Bild vom Reichsparteitag der Nazis in Nürnberg gezeigt, das mit der Unterschrift versehen ist: "Ohne das Zweite sieht man besser, warum es ohne Deutschland besser ist."

Marcus Hawel, Redakteur des Online-Magazins, promovierter Soziologe und hauptberuflich wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Leibniz-Universität Hannover, erläutert: "Das ZDF stellt mit der Sendung eine positive Kontinuität einer deutschen Nation her, in der die Zeit des Nationalsozialismus nur als Betriebsunfall erscheint. Hier wird eine neue Normalität der deutschen Nation konstruiert, die die Lehren der deutschen Geschichte vergisst." Die Sendung ist auch dafür in die Kritik geraten, dass ausgerechnet europäische Geistesgrößen wie die Österreicher Wolfgang Amadeus Mozart und Sigmund Freud, der Elsässer Albert Schweitzer sowie der im polnischen Toruñ geborene Nikolaus Kopernikus, um dessen nationale Zugehörigkeit schon im 19. Jahrhundert gestritten wurde, für "Deutschland" vereinnahmt werden. "Das ZDF erträumt sich offenbar noch heute einen großdeutschen Kulturraum von der Maas bis an die Memel, den es historisch nicht gegeben hat und dessen versuchte Zusammenfassung im nationalen Rahmen so viel Schrecken über die Welt gebracht hat. Der Albtraum von einem Großdeutschland, wie ihn die Nationalsozialisten geträumt haben", so Hawel weiter, "gehört ein für alle Male der Vergangenheit an."

Dass eine solche Kritik dem ZDF nicht gefällt, leuchtet ein. Hinzu dürfte kommen, dass etwa von der Google-Bildersuche die Karikatur des Online-Magazins noch vor der Seite des ZDF gelistet wird. Überraschend ist jedoch, dass deren Betreibern nun ausgerechnet eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen wird: Durch die Tutzinger Rechtsanwaltskanzlei Bettina Krause hat das ZDF am 23.11.2006 das Internetmagazin abgemahnt. Das ZDF genieße einen umfassenden Schutz am Titel "Unsere Besten", wenn nicht sogar den Schutz einer bekannten geschäftlichen Bezeichnung. Die Abbildung verunglimpfe die ZDF-Werbekampagne in unzulässiger Weise. Das Internetmagazin verstoße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Außerdem stünden aufgrund der zu den Plakaten des ZDF identischen Gestaltung urheberrechtliche Aspekte im Raum. Neben Unterlassungsansprüchen werden auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Der Streitwert ist mit 100.000 Euro von den Anwälten des ZDF sehr hoch, die Frist ist hingegen sehr knapp gesetzt: Die Betreiber sollten bis zum 1. Dezember eine umfassende Unterlassungserklärung unterzeichnen.

"Hier wird unter dem Deckmantel des Marken- und Urheberrechts versucht, kritische Stimmen mundtot zu machen. Natürlich eckt Kritik an. Täte sie das nicht, wäre sie nutzlos.

[...] Obwohl die Rechtslage zugunsten Sopos.org eindeutig ist, haben die Betreiber des Internetmagazins die Satire aus dem Netz genommen. Als Privatpersonen wären sie finanziell nicht in der Lage, einen Prozeß mit einem Streitwert in Höhe von 100.000 Euro durchzustehen.


Aus: "http://www.sopos.org/pressemitteilung.php" Pressemitteilung: ZDF mahnt Satireseite ab | Das ZDF hat durch eine Tutzinger Rechtsanwaltskanzlei das Internetmagazin Sopos.org für die Erstellung einer Satire abgemahnt. Vorgeworfen wird den Betreibern des Magazins u.a. eine Markenrechtsverletzung (Stand: 05.12.2006)
Quelle: http://www.sopos.org/pressemitteilung.php

-.-

Quote[...] Mit Kanonen sollte man nicht auf Spatzen schießen. Das hat weder Stil noch macht es Sinn. Doch dem ZDF ist dies offenbar egal. Die große öffentlich-rechtliche Sendeanstalt hat jetzt nämlich das im Vergleich zu ihr doch eher kleine sozialistische Internetmagazin Sopos.org abgemahnt, weil es eine Anzeigenkampagne des Senders persifliert hat. Vorgeworfen wird den Betreibern der Netzseite unter anderem eine Markenrechtsverletzung. Und der Streitwert ist von den Anwälten des Senders mit 100.000 Euro ungewöhnlich hoch angesetzt worden.

Stein des Anstoßes ist ein Bild, das eine ZDF-Anzeige für die von Johannes B. Kerner moderierte populäre Sendereihe Unsere Besten karikiert. In dieser Show dürfen die Zuschauer abstimmen über eine Rangfolge der besten deutschen Sportler, Schauspieler, Schlagerlieder, Erfindungen, Bücher und eben auch der "größten Deutschen". Statt wie das ZDF mit Bildern von Adenauer oder Mozart für die Wahl der "größten Deutschen" zu werben, sieht man bei Sopos.org unter Verwendung des ZDF-Logos ein Bild vom Nazi-Reichsparteitag in Nürnberg - mit der Unterschrift: "Ohne das Zweite sieht man besser, warum es ohne Deutschland besser ist."

Ohne Zweifel eine harte, allerdings satirisch vorgetragene Kritik.

[...] Das ZDF betont dagegen, dass es einen umfassenden Schutz am Titel "Unsere Besten" genieße. Und die satirisch verfremdete Abbildung verunglimpfe ihre Werbekampagne in unzulässiger Weise. Damit verstoße das Internetmagazin gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Außerdem stünden aufgrund der zu den Plakaten des ZDF identischen Gestaltung urheberrechtliche Aspekte im Raum.

Quote[...] Ach neeee...
Von astrachanschaf (4. Dezember 2006 14:18)

Ist das wieder ein Kindergarten.

Punkt 1) Bei mir rührt sich angesichts des Slogans von der sopos kein
Lachfältchen. Ist mir zu plump.

Punkt 2) Die ZDF-Sendung ist schlimmster Massenbullshit für
bildungsferne. Diesem Machwerk als Ziel die Etablierung eines neuen
großdeutschen Kulturraums zwischen Mass und Memel zu unterstellen,
ist aber irgendwie auch lächerlich. Ich glaub, da verschluckt sich
jemand gehörig an zu großen Worten.

Punkt 3) Mit der Sendung ist eigentlich schon reichlich Schabernack
getrieben worden (von wegen kleine Österreicher mit Schnautzbart zur
Wahl stellen). Das ist nun wirklich ein alter Hut.

Punkt 4) Mit Markenrechtsklagen gegen die Seite vorzugehen ist so
furchtbar plump und peinlich, dass es echt weh tut. Man fragt sich
immer wieder (Medien & Politik), wie so viele Dumme es geschafft
haben können, so weit zu kommen.

http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11735472&forum_id=109200


Quote[...]
Zuviel der Ehre
Von Johannes (4. Dezember 2006 16:45)   

Ich bin mir ziemlich sicher, daß die oh so beißend-böse Kritik eines
Haufens von Altstalinisten dem ZDF ziemlich am Buckel vorbeigeht.
Man wird nur etwas dagegen haben, daß eine Sendung des ZDF mit den
Zielen dieses Vereins in Verbindung gebracht wird, und genau so
lautet ja auch die Begründung des ZDF.

Finde ich völlig nachvollziehbar, ob damit juristischer Erfolg
verbunden ist, weiß ich nicht, aber ich würde es auch zumindest
versuchen, wenn die Lage unklar ist. Genauso könnte ich eine Reaktion
des ZDF nachvollziehen, wenn Scientology eine "Satire" auf die
Sendung mit Ron L. Hubbard als größtem Deutschen herausbringen würde.

http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11736887&forum_id=109200

Quote
Naja
Heinrich Möller (4. Dezember 2006 17:21)   

Naja, wenn man sich auf den Seiten ein wenig umschaut, stellt man
schnell fest, dass die Leuts zumindest keine Stalinisten sind.
Jedenfalls grenzen sie sich von solchen gründlich ab.

So heißt es z. B. in deren »Arbeitsprogramm«
http://www.sopos.org/aufsaetze/3978af9dd4996/1.phtml

»Wer am Sozialismus festhält, muß sich abgrenzen, um für sich eine
klare und realistische Position jenseits von Stalinismus und
sozialdemokratischen Reformismus zu gewinnen. [...]

http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11737170&forum_id=109200


Quote
Herz-Jesu-Fernsehen
Von misr (4. Dezember 2006 18:01)   

Johannes schrieb am 4. Dezember 2006 16:45
> Ich bin mir ziemlich sicher, daß die oh so beißend-böse Kritik eines
> Haufens  von Altstalinisten dem ZDF ziemlich am Buckel vorbeigeht.

Deswegen der hohe Streitwert, klar.

> Man wird nur etwas dagegen haben, daß eine Sendung des ZDF mit den
> Zielen dieses Vereins in Verbindung gebracht wird, und genau so
> lautet ja auch die Begründung des ZDF.

Das wird zweifelsfrei passieren, der arme und ungebildete
Datenreisende könnte doch glatt annehmen, das Herz-Jesu-Fernsehen
toleriere politisch Linke. Nie und nimmer!

(ich bewundere Deinen Scharfsinn, ganz großartig!)

> Finde ich völlig nachvollziehbar, ob damit juristischer Erfolg
> verbunden ist, weiß ich nicht, aber ich würde es auch zumindest
> versuchen, wenn die Lage unklar ist. Genauso könnte ich eine Reaktion
> des ZDF nachvollziehen, wenn Scientology eine "Satire" auf die
> Sendung mit Ron L. Hubbard als größtem Deutschen herausbringen würde.

Ja, klar, vollständig nachvollziehbar. Altstalinisten, Juden,
Muslime, RTL-Mitarbeiter – alle wollen sie unser schönes
Herz-Jesu-Fernsehen aus Mainz in den Dreck ziehen. Schlimm, schlimm...

Schön, dass es Menschen wie Dich gibt!

http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11737526&forum_id=109200






Aus: "ZDF gegen Online-Magazin Sopos.org" Ernst Corinth (TP; 04.12.2006)
Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24134/1.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Das im schlesischen Chorzow ansässige Kinderhilfswerk "Fundacja Gražyny Malecha" sammelt seit sieben Jahren Geld, Schulbücher und Kleidung für Kinder aus bedürftigen Familien. Geworben hat die Stiftung dafür stets mit dem Slogan "Dodaj dzieciom skrzydel", auf Deutsch: "Verleih' Kindern Flügel". Der Aufruf ist Teil eines comicartigen Logos, auf dem ein Kind mit Papierdrachen in der Hand zu erkennen ist. Dieses Bild prangt samt Werbespruch auf T-Shirts und - unter Beteiligung eines Lebensmittelherstellers - auf Süßigkeiten und Saftpackungen.

Doch Ende vergangenen Jahres meldete sich der österreichische Energy-Drink-Hersteller Red Bull bei der Stiftung und verlangte, auf den Slogan zu verzichten. Präsidentin Gražyna Malecha sah dies nicht ein: "Wir hatten zu diesem Zeitpunkt sechs Jahre erfolgreich mit unserem Slogan gearbeitet. Warum sollten wir ihn ändern?", sagt sie der Süddeutschen Zeitung. Jetzt hat die Firma gegen den Missbrauch des Slogans beim Polnischen Patentamt in Warschau Widerspruch eingelegt. Im Gegenzug hat die Kinderstiftung auf ihrer Website eine Unterschriftenaktion gestartet - in der Hoffnung, landesweiter Protest könnte weitere juristische Folgen abwenden.

[...] Red Bull-Sprecherin Christina Sponer sagt zum aktuellen Streit: "Wir hatten der Organisation am 19. März angeboten, ihr die Marke unentgeltlich für ihre Charity-Aktivitäten zu lizenzieren." Darauf sei die Stiftung aber nicht eingegangen, sondern habe eine Entschädigungsforderung in Höhe von einer Million Euro gestellt, die wiederum aus österreichischer Sicht "nicht akzeptabel" sei. Gražyna Malecha behauptet gegenüber der SZ, nichts von dieser Forderung zu wissen, spricht aber von einem Angebot seitens Red Bull: Für eine einmalige Zahlung von 4000 Euro sollte das Kinderhilfswerk die Rechte an seinem Slogan aufgeben. "Was sind 4000 Euro für ein Hilfswerk? Gar nichts!", sagt sie empört.

Die Situation scheint also verfahren zu sein. Anwalt Henrich Börjes-Pestalozza berichtet, solche Fälle könnten sich "jahrelang hinziehen". Es komme am Ende darauf an, wer den längeren Atem habe. Die Fundacja Gražyny Malecha wohl kaum: Sie kann sich einen Prozess gegen einen Großkonzern nicht leisten.

Quote

08.04.2008 12:00:52

Individuum:

Tja, das nennt man wohl "Corporate Social Responsibility" à la Red Bull. Und um zu beweisen, dass man es mit der gesellschaftlichen Verantwortung ernst meint, steckt man dann Hunderttausende in eine PR-Kampagne zur Aufbesserung des ramponierten Images.


Quote

04.04.2008 09:14:20

benjib:

Für mich hört sich das nach einem Schuss ins eigene Bein für Red Bull an. In Polen läuft sogesehen eine große Anti-Red-Bull-Kampagne, aus der Red Bull letztlich nur als Verlierer herausgehen kann, auch wenn sie ihre ach so heilige Marke schützen. Außerdem: Was spricht dagegen sich die Marke mit einem Kinderhilfswerk zu teilen? Bessere Publicity kann man doch gar nicht machen.

Naja, ich drücke dem polnischen Kinderhilfswerk mal die Daumen und hoffe, daß in Polen wegen dieses Streits weniger Menschen das 'eklige Gesöff' von Red Bull trinken.





Aus: "Markenrechte: Red Bull: Kampf um das geflügelte Wort" Von Philipp Jedicke
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/516/167037/


Textaris(txt*bot)

Quote[...]  Was damals klein und quasi privat begann - auf einem Treckeranhänger spielte 1990 eine Cover-Band vor etwa 50 Zuschauern die Stücke des Meisters - hat sich mittlerweile zum weltgrößten Festival zappaesker Musik entwickelt. Doch ob diese Veranstaltung, die vom 15. bis 18. August 2008 zum 19. Mal in Bad Doberan stattfinden wird, weiterhin "Zappanale" heißen darf, darüber wird seit Mittwoch vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt. Gail Zappa, die Witwe des Musikers, verlangt nicht nur 250.000 Euro, damit die Zappanale ihren Namen behalten darf, auch auf dem Logo des Festivals sieht sie ihre Rechte verletzt. Es zeigt Zappas markanten Schnauzer mit dem Unterlippenbärtchen und diesen Bart hat sich die Witwe markenrechtlich schützen lassen.

Die streitenden Parteien sind der von der Witwe 2002 gegründete "Zappa Family Trust" und der gemeinnützige Verein "ARF Society", der 1993 zur "Förderung der zeitgenössischen Musik der 60er-Jahre ins Leben gerufen wurde. Schon 1990 - noch zu Lebzeiten Frank Zappas - haben die Veranstalter die erste "Zappanale" durchgeführt und sich den Namen schützen lassen. Sie sehen deshalb gute Chancen vor Gericht: "Wir sind der Meinung, dass wir die älteren Namensrechte besitzen", so der Präsident und Sprecher der "ARF Society", Thomas Dippel. Mit zwei Widersprüchen beim Bundespatentamt ist Gail Zappa in der Vergangenheit bereits gescheitert.

Mit einer Entscheidung des Gerichts, ob es sich bei der Zappanale um die erlaubte Huldigung eines Idols oder um kommerzielle Ausschlachtung zur Gewinnerzielung handelt, ist so rasch allerdings nicht zu rechnen. Ein Urteil wird es nach Gerichtsangaben voraussichtlich erst in einigen Monaten geben. Das Gericht ließ in einer ersten Stellungnahme zu Prozessbeginn aber durchblicken, dass es der Klage kaum Chancen einräume.

"Were only in it for the money" - diesen Titel eines Zappa-Albums von 1968 hat die Witwe Gail wohl so sehr verinnerlicht, dass sie sich nichtkommerziell ausgerichtete Würdigungen gar nicht mehr vorstellen kann. Die "Zappanale" unterdessen hat noch nie Gewinne erzielt, wird von ehrenamtlichen Helfern organisiert und fuhr 2002 sogar einen Verlust von 150.000 Euro ein, der nur durch Privatspenden der Vereinsmitglieder aufgefangen werden konnte. Einladungen zum Festival hat die Witwe bis dato stets ausgeschlagen, auch zur Aufstellung einer Zappa-Büste auf dem Marktplatz von Bad Doberan erschien sie, anders als zwei Geschwister des Musikers, nicht. Da ihr die Büste nicht gefällt, verlangt sie vor Gericht auch deren Entfernung; beim Line-up der Bands, die auf dem Festival spielen, verlangt sie ebenfalls Mitspracherecht.

Kein Wunder also, das von den tausenden Zappatisten, die zur "Zappanale" anreisen, einige gegen eine Witwenverbrennung nichts wirklich einzuwenden hätten. Eine Petition im Internet, die den "Zappa Family Trust" zum Rückzug seiner Klagen und Schikanen auffordert, wurde mittlerweile von knapp 2.500 Unterzeichnern signiert.

Quote09.04.2008 20:44 Uhr:
Von Baron Guy de Rothschild:

Keine Ahnung!

Da hätte der Jungautor Matthias Bröckers mal richtig recherchieren müssen, immerhin das A und O des klassischen Journalismus. Frau Zappa will keine Kohle, sprich keine 250000 Euro um für den Namen des Festivals zu kassieren. Sie will, dass der Name ihres Mannes nicht genutzt wird und klagte auf Unterlassung. Bei Zuwiderhandlung soll eine Strafe in Höhe der 250000 erfolgen. Also, ist die Witwe nicht geldgeil, sondern möchte nur mitreden, wer mit dem Namen von Zappa, ihres Mannes Veranstaltungen druchführt oder diesen nutzt. Das ist per se nicht anrüchig. Ich hasse es, Informationen lesen zu müssen, die schlicht falsch sind.





Aus: "Zappa-Witwe klagt gegen deutsches Festival: Ausschlachtung eines Idols" VON MATHIAS BRÖCKERS (10.04.2008)
Quelle: http://www.taz.de/1/leben/musik/artikel/1/ausschlachtung-eines-idols/?src=AR&cHash=234de455ad

-.-

Quote[...] Die Witwe Zappas hatte im vergangenen November Klage erhoben gegen die Veranstalter der ,,Zappanale". Zuvor hatte sie den Musikfans einen Forderungskatalog zukommen lassen, den diese als inakzeptabel ablehnten. Gail Zappa hatte zur Bedingung für ihre Zustimmung zur ,,Zappanale" gemacht, die künstlerische Leitung des Festivals zu übernehmen.

[...] Ein halbes Dutzend der von den Juristen kühl als ,,interessierte Verkehrskreise" bezeichneten Zappa-Fans war zu der rund einstündigen Verhandlung nach Düsseldorf gekommen. Geduldig lauschten sie den verschlungenen Erörterungen zu Markennamen, Fragen der Verwirkung einer Klage, zu ,,postmortalem Persönlichkeitsrecht" oder zum Charakter einer amerikanischen Internet-Domain als ,,Marktplatz" für kauffreudige deutsche Zappa-Anhänger.

Einfacher scheint nach dem Stand der Verhandlung der Streit um Zappas Bart zu lösen zu sein: Das von der Familie vermarktete Logo mit den Bart-Konturen und das Signum der deutschen Fans seien kaum verwechselbar, meinte die Richterin. Auf den deutschen Fan-Artikeln und CDs gleiche Zappas haariger Gesichtsschmuck in seiner ,,Schrägstellung" eher einem Vogel.

QuoteR.Schüttert (10.04.2008 06:10)
Trade Mark
Einfach peinlich: Frank Zappa's Konturen also gehören seiner Witwe, wenn's nach ihr ginge. Und "John Lennon is a trade mark of Yoko Ono". Ich finde es wirklich peinlich wie wenig diese Witwen an das Weiterleben ihrer Ex-Gatten in den Herzen ihrer Fans interessiert sind. Stattdessen wollen sie postmortem kontrollieren wer wann wie den Namen in den Mund nimmt.



Aus:"Frank Zappa: Witwe verklagt deutschen Fanclub" ala/dpa (09.04.08)
Quelle: http://www.focus.de/kultur/musik/frank-zappa-witwe-verklagt-deutschen-fanclub_aid_269102.html


Textaris(txt*bot)

Quote[...] Man könnte diese Geschichte mit David und Goliath beginnen. Zumal Süßwarenhersteller Storck, der die Rolle Goliaths einnehmen würde, ein Schokokaramell namens Riesen im Angebot hat. Aber das Bild stimmt nicht, denn es geht nicht um die Storck-Riesen. Es geht auch nicht um Knoppers, Nimm 2, Toffifee oder Dickmann's, und es gewinnt auch nicht David. Es geht darum, wie unterschiedlich Juristen und ,,normale" Menschen den Begriff ,,Verwechslung" verstehen. Und um den Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit.

Seit 1965 ist Storck mit der Marke ,,merci" auf dem Markt. Laut einer vom Unternehmen beauftragten repräsentativen Befragung bringen 93 Prozent der Deutschen diese Marke mit Schokolade in Verbindung. Und weil das so ist, hat Storck seit 2012 zwei Klagen gegen das ,,Café Merci" aus Bad Soden mit gleichnamigen Ablegern in Eschborn, Kronberg und Bad Homburg angestrengt – zuerst wegen Rufausbeutung, dann wegen Verwechslungsgefahr der Marken.

Nach zwei Niederlagen vor Land- und Oberlandesgericht Frankfurt hat Storck im dritten Urteil im November 2013 recht erhalten. Die von der Bad Sodener Café-Betreiberin Anja Klügling eingelegte Berufung endete Anfang 2015 mit einem Vergleich, nachdem die Richter durchblicken ließen, dass Storck wohl auch im Berufungsverfahren recht bekomme.

Klügling hat nun bis Januar 2016 Zeit, um das Wort ,,Merci" aus ihrem Firmennamen, von Speisekarten, Verpackungen, Schirmen und Fußmatten zu tilgen. Inklusive der Anwaltsrechnungen wird sie wohl über 200.000 Euro Kosten stemmen müssen, ein Bankkredit ist unausweichlich.

,,Ich war schockiert", sagt Anja Klügling über den Moment, in dem sie das erste Schreiben der Storck-Anwälte erhielt. Seit 23 Jahren betreibt sie in Bad Soden ein Café, lange unter dem Namen ,,Café Bonjour". ,,Das war mehr Hobby von mir und meinem Mann", sagt sie.

Als 2006 ihr Mann stirbt, muss sie von einem auf den anderen Tag damit ihren Lebensunterhalt bestreiten. Sie ändert den Namen und das Konzept, weil sie und ihre beiden Töchter – die im Sommer ihre Studien abschließen und in das Familiengeschäft einsteigen wollen – damit Dankbarkeit ausdrücken wollten, wie sie sagt.

Von 2009 an beginnt Klügling zu expandieren. Mit Liebe und Leidenschaft für die französische Küche serviert und vertreibt sie handwerklich hergestellte Produkte mit frischen Zutaten und auf hohem Niveau. Das belegen Auszeichnungen der Zeitschrift ,,Der Feinschmecker", die ihr Café 2013 unter die besten Bäcker Deutschlands einreiht, oder der erste Platz bei der hessischen Tortenmeisterschaft 2014. Rund 60 Arbeitsplätze hängen an den Cafés, der Herstellung und dem Lieferservice für Großkunden. Eine Zeitlang beliefert Klügling auch das bekannte Frankfurter ,,Café Laumer".

Thomas Herbst, Klüglings Co-Geschäftsführer, sagt zum Verfahren mit Storck: ,,Die Richter haben gesagt, dass es keine reale Verwechslungsgefahr der Produkte gebe, aber es zählt eben der Buchstabe des Gesetzes." Das OLG Frankfurt urteilt im Mai 2012: ,,Hinzu kommt, dass diese Speisenangebote mit den von der Antragstellerin unter der Marke ,,merci" vertriebenen Schokoladenspezialitäten keine Verbindung haben." Im Landgerichtsurteil zugunsten von Storck von November 2013 steht, es sei ,,nicht erforderlich, dass der Grad der Ähnlichkeit zwischen der bekannten Marke und dem von Dritten benutzten Zeichen so hoch ist, dass eine Verwechslungsgefahr besteht."

Letztlich, so das Gericht, lasse allein das Wort ,,Merci" beim Verbraucher eine gedankliche Verbindung zwischen der Storck-Marke ,,merci" und der Marke ,,Café Merci" entstehen – trotz unterschiedlicher grafischer Gestaltung und den Zusätzen Café sowie Pâtisserie, Boulangerie und Traiteur: ,,Die Umstände reichen bereits aus, um festzustellen, dass ein Verbraucher sich an die Klagemarke erinnert, wenn er das Zeichen der Beklagten, ,,Café Merci", sieht und liest. Das genügt für eine gedankliche Verknüpfung. Eine Verwechslungsgefahr ist nicht erforderlich."

Bei der Pressestelle von Storck reagiert man schon mit dem Vorwurf der Voreingenommenheit, weil in der Frage an sie die Produkte des Cafés als ,,kaum zu verwechseln" mit der industriell hergestellten ,,merci"-Schokolade bezeichnet werden. Ob Storck Pläne für eigene Cafés habe, beantwortet Unternehmenssprecher Bernd Rößler nicht. Der Frage, ob Storck eine echte Verwechslungsgefahr zwischen seinen Produkten und denen von Anja Klügling sehe, weicht Rößler aus. Storck sei fest davon überzeugt, dass Kunden bei der Bezeichnung ,,Café Merci" an die Marke des eigenen Hauses dächten, dies sei Rufausbeutung.

Es gehe auch nicht um die Frage, ob die Waren identisch seien, sondern einzig um den für die Marke ,,merci" eingetragenen Schutzbereich. Und das seien eben Schokowaren. Dabei sei es auch egal, auf welcher rechtlichen Grundlage die eigenen Ansprüche als berechtigt erkannt würden, wichtig sei lediglich, die Marke zu schützen, in die man viel Zeit und Geld investiert habe.

Der Wiesbadener Professor, Rechtsanwalt und Notar Christian Russ ist auf Wettbewerbs- und Markenrecht spezialisiert und Lehrbeauftragter an der Universität Mainz und der Fachhochschule Wiesbaden. Russ hält angesichts der Bekanntheit der seit rund 50 Jahren für die Warengruppe Kakao, Schokolade und Zuckerwaren geschützten Marke ,,merci" die gewerbliche Verwendung dieses Wortes im Bereich Schokolade für risikoreich. Er sagt aber auch: ,,Das kann von Richter zu Richter unterschiedlich gesehen werden." Der Begriff ,,Verwechslungsgefahr" sei nicht eindeutig: ,,Da hat jeder Richter seine eigene Anschauung, wer was mit was verwechseln kann."

Dabei sei es unerheblich, ob merci-Schokolade und die Handwerksprodukte aus Bad Soden äußerlich, geschmacklich von den Inhaltsstoffen oder der Herstellung her verwechselt werden könnten, so Russ. Hier gehe es ausschließlich darum, ob die Marken verwechselt werden könnten. Bei sehr bekannten Namen könnten Verbraucher etwa lizenzrechtliche Beziehungen zwischen Produkten annehmen, die nichts miteinander zu tun hätten. Er führt Brillen von Porsche oder Kosmetik von Modefirmen wie Bogner oder Joop an. Kunden würden kaum glauben, dass die Brillen oder Parfüms von den Namensgebern hergestellt würden. ,,Eine mittelbare Verwechslungsgefahr reicht im juristischen Sinne aus", so Russ. Also die Gefahr, dass ein Kunde denke, das ,,Café Merci" sei von der Schoko-Marke lizenziert.

Laut Russ ist die Zahl juristischer Auseinandersetzungen wegen des Markenrechts in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Dabei spiele das gestiegene Interesse der Hersteller eine Rolle. ,,Viele große Unternehmen haben heute eigene Vorstände für das Thema", sagt Voss. Sehe man sich starke Marken wie etwa Apple an, so bestehe deren Wert nur zu einem geringen Prozentsatz aus materiellen Gütern oder Patenten. ,,Der eigentliche Wert ist die Marke, und zwar nicht nur als Kennzeichen für Produkte, sondern als Lebensgefühl."

Doch besteht nicht auch ein Risiko für Konzerne, wenn sie kleine Unternehmen markenrechtlich verfolgen? Volkswagen bekam 2012 Hunderte negative Kommentare auf Facebook, weil der Konzern ein VW-Forum für die Verwendung der Marke abgemahnt hatte. Protest brach auch über Ikea herein, weil das Unternehmen die Webseite Ikeahackers.net abgemahnt hatte, auf der es um Bastelideen mit Ikea-Produkten ging. Solche Aktionen können schnell große Empörungswellen erzeugen. Markenrechts-Professor Russ sagt aber: ,,Dass solch eine Kampagne einem Konzern wirklich geschadet hat, kann ich mich nicht entsinnen. Wenn die Marke verwässert wird, dann schadet das aber sehr wohl."

Allerdings sieht Storck sich gerade einem Angriff auf den Facebook-Seiten zur Storck-Marke ,,merci" ausgesetzt. Kritiker des Vorgehens des Süßwarenherstellers haben binnen zweier Tage zahlreiche negative Kommentare abgegeben und dafür einige Hundert ,,Likes" erhalten. Storck hat das zu einer – recht versteckten – Stellungnahme gedrängt. Darin heißt es zunächst in korrektem Juristensprech: ,,Es geht bei allem nicht um eine Auseinandersetzung zwischen David und Goliath, sondern um einen Kennzeichenkonflikt". Um dann einige Sätze weiter versteckt zu drohen: ,,Es wäre möglich gewesen, die erheblichen Kosten sowie einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen". Soll heißen: Storck hat sich eigentlich sehr großzügig verhalten, denn man hätte dem ,,Café Merci" auch viel mehr schaden können. Ob das geeignet ist, Anja Klügling und ihre Kundschaft mit dem Vorgehen des Süßwarenriesen zu versöhnen, darf bezweifelt werden.

QuoteMatthias Heim • vor 20 Tagen

Dürfen die Franzosen sich jetzt auch nicht mehr bedanken, ohne von Storck belangt zu werden? Wegen der gedanklichen Verknüpfung? Und darf man bald nicht mehr Äbbelwoi sagen, weil das jemand für ein Produkt von Apple halten könnte?


QuoteDon Loewi • vor 20 Tagen

Komisch, ich muss bei "Merci" immer an den Boykott von Storck-Produkten denken.


QuoteMarion • vor 20 Tagen

Boykottiert diese Schokoladen-Marke!! Auch die Argumentation der Richter ist lächerlich. Wer kommt denn angeblich auf die Idee, beim stinknormalen Wörtchen merci aus dem normalen Sprachgebrauch auf den lächerlichen Hersteller einer schäbigen Billig-Schokolade zu schließen. Gedankliche Verknüpfung. So ein Witz.


Quotewally • vor 20 Tagen

Der Storck-Konzern investiert lieber in eine teure Rechtsabteilung als in bessere Süßwaren. Nagen die Storck-Manager schon am Hungertuch? Wie tief ist dieser Großkonzern gesunken, dass er einen Familienbetrieb verklagt? Storck kann offensichtlich den Hals nicht vollkriegen. Und das mit Werther's Original, Toffifee, nimm2, Knoppers, Dickmann's, Mamba und Lachgummi. Ich empfehle: Boykottieren und abspecken. Und wenn schon Konfisserie, dann vom Konditor!


QuoteEvaK • vor 20 Tagen

Anja Klüngling könnte ihr Unternehmen in Café Danke umbenennen. Dann kommt der schwedische Konzern SCA an, der das WC-Papier Danke anbietet, und klagt wegen Verwechslungsgefahr.

Das zeigt nur, wie bizarr und abstrus diese Streits um Markenrechte zum Teil sind, wenn es gegen kleine und mittelständische Unternehmen geht, bei denen die Verwechslungsgefahr allenfalls marginal und allermeist gar nicht vorhanden ist. Richtig peinlich wurde es vor zwei oder drei Jahren, als Apple mit der geballten Macht seiner Rechtsabteilung das Bonner Cafè Apfelkind überwalzen und zur Namensänderung wegen Verwechslungsgefahr zwingen wollte - iCake, ick hör dir trapsen. Wenn die Stände auf dem Wochenmarkt demnäxt keine Äpfel mehr anbieten, sondern Früchte maliformer Kernobstgewächse, ist dann endgültig der Irrsinn ausgebrochen.

Wie weit das schon gediehen ist, zeigt die Deutsche Telekom, die sich einen pauschalen (!) markenrechtlichen Anspruch auf die Farbe Magenta gesichert hat. Muß nun die Figur Magenta aus dem Musical Rocky Horror Show wegen Verwechslungsgefahr umbenannt werden. Oder firmiert das Musical gleich in Deutsche Telekom Horror Show um? Zumindest bei der Fast-Drei-Prozent-Partei zucken die Rechtsverdreher des Konzerns schon mit den Krallen wegen der neuen Parteifarbe Magenta oder so was ähnlichem.

Mir wäre jedenfalls nie die Schokoladenmarke Merci in den Sinn gekommen, würde ich vor dem Cafè Merci stehen. In dem Sinn kann ich nur hoffen, die Sache verläuft sich in Peinlichkeit für Storck, wie die Apfelkind-Geschichte für Apple eine reine Blamage war, und bringt der Inhaberin des Cafés eine gute Werbung.


...


Aus: "Und an was denken Sie beim "Café Merci"?" Martin Brust (27. Januar 201)
Quelle: http://www.fr-online.de/wirtschaft/bad-soden-markenrecht-und-an-was-denken-sie-beim--caf--merci--,1472780,29678808.html

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Quote[...] Die lila Kuh, die Gelben Seiten oder auch einfach nur Magenta-Rot – manchmal werden Farben allein schon zu Marken, mit denen Verbraucher bestimmte Unternehmen verbinden. Aber die Hürden für eine geschützte Farbmarke sind hoch. Das deutsche Bundespatentgericht hat nun entschieden, dass das von den Sparkassen verwendete Rot allein, also ohne Verbindung mit dem bekannten Sparkassen-S mit der Münze darüber, noch keine Farbmarke ist. Jetzt hat der Bundesgerichtshof das letzte Wort. Die Karlsruher Richter müssen am Donnerstag bereits über das Nivea-Blau urteilen – auch hier klagt ein Konkurrent gegen den Markenschutz.

Marken sind Namen, Zeichen oder auch Farben, die Waren und Dienstleistungen unverwechselbar machen sollen. Unternehmen können ihre Marken durch Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt in München vor Nachahmung schützen lassen, europaweit auch durch das EU-Harmonisierungsamt in Alicante oder international durch die UN-Organisation für geistiges Eigentum in Genf. In Deutschland können Farben seit 1995 als Marke geschützt werden.

Beim Deutschen Patentamt sind heute fast 800.000 Marken geschützt. Davon sind weniger als 300 Farbmarken. Das Problem ist, dass im Gegensatz zu einem Namen oder einem Zeichen eine abstrakt verwendete Farbe allein nur selten unterscheidungskräftig genug ist. Die Grundfarben Rot, Gelb und Blau sind allgegenwärtig.

Eine Farbe kann zur geschützten Marke werden, wenn sie in der Öffentlichkeit weithin mit einer Firma oder einem Produkt verbunden wird – zum Beispiel Lila bei Schokolade oder Magenta beim Telefon. So hat der Bundesgerichtshof auch die Farbmarke Gelb für den Wörterbuch-Verlag Langenscheidt bestätigt – ein US-Konkurrent hatte auf Löschung der Farbmarke geklagt, blitzte aber ab.

Entscheidend war, dass die Farbmarke nur für ein eng begrenztes Produkt gilt und in der Öffentlichkeit damit in Verbindung gebracht wird. Als Gegenbeispiel nennt der Markenrechtler Daniel Kendziur von der Kanzlei Simmons & Simmons in München die Farbe Grün für eine Gärtnerei: Sie könne sich diese Farbe niemals exklusiv schützen lassen, weil Grün mit dieser Branche insgesamt verbunden werde und nicht nur mit einem einzigen Unternehmen.

Wie heikel die Entscheidung ist, zeigt das Beispiel Sparkassen-Rot: Das Deutsche Patentamt prüfte fünf Jahre lang, bis es das Rot 2007 als Farbmarke eintrug. Jetzt hat das Bundespatentgericht dem Antrag der Bank Santander auf Löschung der Marke stattgegeben, weil es bezweifelt, dass Otto Normalverbraucher bei der Farbe Rot automatisch an die Sparkasse denkt.

Ja. Über fast jede bekannte Farbmarke wurde bereits prozessiert, wie Fachanwalt Kendziur sagt. Eine Farbe als Monopol bedeute immer einen sehr großen Schutzbereich – das gefalle vielen Wettbewerbern nicht.

Die Urteile seien geprägt von den Besonderheiten der Branchen und der Einzelfälle, sagt Kendziur: "Man kann keine Linie daraus ablesen." Der BGH verkündet am kommenden Donnerstag sein Urteil über das Nivea-Blau – der Hersteller des Konkurrenzprodukts Dove will, dass die Farbmarke gelöscht wird. Später muss der BGH in letzter Instanz auch noch über das Sparkassen-Rot entscheiden – die Sparkassen haben Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundespatentgerichts angekündigt. (red, 06.07.2015)

QuoteChristian210447

Wie werden hier Farbtöne definiert?

Oder besser gesagt, mit welchem Abstand gilt z.B. ein Lila als "anderes" Lila, als das von Milka?.
Nach welchem Standard wird hier gemessen?

Schließlich gibt es ja Millionen Farben.


...


Aus: "Nivea-Blau vor roten Richterroben" (6. Juli 2015)
Quelle: http://derstandard.at/2000018661307/Nivea-Blau-vor-roten-Richterroben


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Quote[...] Der Oberste Gerichtshof bestätigt, dass anstößige Marken untersagt werden können. In Deutschland ist "Ficken" hingegen erlaubt. Die Grenzen des guten Geschmacks und der Moral sind nicht immer definierbar, manchmal beschäftigen sie dann die Gerichte. In Österreich hatte sich der Oberste Gerichtshof nun mit einer Causa zu befassen, die in Deutschland schon vor Jahren Aufmerksamkeit erregt hatte. Es geht um die Eintragung der Marke "Ficken". In Deutschland gelang es einem Hersteller bereits 2011, den Namen für einen Partyschnaps, andere Getränke sowie für Bekleidungsstücke schützen zu lassen. Eine Gesellschaft namens Efag Trade Mark Company obsiegte nach einem abschlägigen Bescheid des Patentamts beim Patentgericht. Das argumentierte mit der weiten Verbreitung des Wortes, das sich unter anderem im Duden findet. Auch den Umstand, dass anerkannte Bücher und Theaterstücke mit dem F-Wort getitelt sind (beispielsweise Mark Ravenhills Stück "Shoppen & Ficken"), nannte das Gericht als Begründung für seine Entscheidung. Zudem sei mit dem Begriff keine Diskriminierung verbunden, anders etwa als bei der Verwendung von "Busengrapscher" oder "Schenkelspreizer".

In Österreich kam die Firma mit einem ähnlichen Antrag beim Patentamt nicht durch und verlor auch in der Berufung. In letzter Instanz hat der Oberste Gerichtshof nun die Untersagung der Marke "Ficken" bestätigt und begründet das mit dem Verstoß gegen die guten Sitten. Beim Markenschutz sei auf den Gesamteindruck der Bezeichnung auf den Verkehrskreis des Produkts abzustellen. Die vom Erstgericht getroffenen Feststellungen, wonach "Ficken" "primär sexuelle Bedeutung" habe und die betroffenen Waren von jedem Bürger – ungeachtet des Alters und der Lebenseinstellung – gekauft werden können, werden vom OGH als korrekt erachtet. Ebenfalls bestätigt wurde die Einschätzung, dass das allgemeine Publikum die Bezeichnung als anstößig ansähe. Zudem verwies das Höchstgericht unter anderem auf Entscheidungen des Gerichts der EU, die eine nähere Befassung mit der Causa nicht erforderlich machten. Da somit keine erhebliche Rechtsfrage zu beurteilen war, hat der OGH den Revisionsrekurs abgewiesen.

Quote
Wirtschaftswachstum, 16.05.2017

Also ich kaufe mein Bier ja immer hier: http://www.wogibtswas.at/f/merkur-markt-julius-ficker-strasse-91-1210-wien



Aus: ""Ficken" kann nicht als Marke eingetragen werden"  (as, 15.5.2017)
Quelle: https://derstandard.at/2000057582623/Ficken-kann-nicht-als-Marke-eingetragen-werden

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Quote[...] Der Bundesgerichtshof teilt auf seiner Website mit, dass der Goldton des Lindt-Goldhasen Markenschutz genießt. Der Schweizer Hersteller Lindt & Sprüngli hatte nachweisen können, dass in einer Befragung 70 Prozent der Befragten den für die Folie des Schokohasen verwendeten goldenen Farbton dem Produkt des Unternehmens zuordnen.

Damit ist der Zuordnungsgrad laut BGH deutlich überschritten, erforderlich sind nur 50 Prozent. Lindt & Sprüngli hatte den Hersteller Heilemann verklagt, weil der 2018 einen ähnlichen Schokohasen in Goldtonfolie auf den Markt gebracht hatte.

An dem farblichen Markenschutz für den Lindt-Hasen ändert auch nicht, dass zu seinen Charakteristiken die sitzende Haltung und das rote Halsband mit Glöckchen gehören.

Mit dem Urteil ist aber noch nicht entschieden, dass der verklagte Konkurrent Heilemann nicht auch einen Schokohasen in Goldfolie vertreiben darf. Der Fall geht noch einmal zurück ans Oberlandesgericht München, so das ,,Handelsblatt". Dort sei nun zu prüfen, ob Heilemann die Lindt-Marke tatsächlich verletzt, zum Beispiel weil zwischen beiden Hasen Verwechslungsgefahr bestehe.

Rechtsanwalt Achim Herbertz von der Dortmunder Wirtschaftskanzlei Spieker und Jaeger kommentiert die Entscheidung wie folgt: ,,Der Fall zeigt exemplarisch, dass sich Beharrlichkeit auszahlt. Am Ende einer stringenten Markenpolitik auch in Bezug auf die Farbe eines Produkts kann sogar eine Monopolstellung als Belohnung winken. Unternehmen sollten deshalb von den gesetzlichen Möglichkeiten, die das Marken- und Designrecht bietet, Gebrauch machen. Wer vor den Kosten zurückschreckt, könnte sich später ärgern, wenn Konkurrenten fremde Ideen eintragen lassen. Dann kann es zu spät sein, die eigenen Rechte zu sichern."

rk


Aus: "Farbton der Lindt-Goldhasen genießt Markenschutz" (29.07.2021)
Quelle: https://meedia.de/2021/07/29/farbton-der-lindt-goldhasen-geniesst-markenschutz/

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Quote[...] Zum wiederholten Male prüft am Donnerstag ein Gericht, ob die Goldfolie des Schokohasen als Farbmarke gilt. Immer wieder kopieren Konkurrenten die Aufmachung des Produkts.

Der Schweizer Schokoladenhersteller Lindt kämpft um seine ,,Goldhasen". Der Marktführer für die in Deutschland beliebten Schokohasen hat einen Konkurrenten verklagt, die Markenrechte des Goldhasen verletzt zu haben. Auf Weisung des Bundesgerichtshofs verhandelt das Oberlandesgericht München am Donnerstag (14.00 Uhr) erneut darüber.

Der 29. Zivilsenat muss prüfen, ob der von Lindt verklagter Konkurrent - die zur Thüringer Viba sweets gehörende Allgäuer Confiserie Heilemann - die Markenrechte verletzt hat. Konkret geht es dabei um den Goldton der beiden verwendeten Folien und die mögliche Verwechslungsgefahr.

Dass der von Lindt verwendete Goldton Markenschutz genießt, das hat der BGH bereits entschieden - entgegen einem vorangegangenen OLG-Urteil.

Heilemann vertrieb in der Ostersaison 2018 ebenfalls einen sitzenden Schokoladenhasen in einer goldfarbenen Folie. Der Schweizer Traditionskonzern fordert von der Konkurrentin, ihren Goldhasen nicht mehr zu vertreiben und mit Blick auf Schadenersatz Auskunft über ihre Geschäfte damit zu geben.

Das Landgericht München hatte 2019 Lindt Recht gegeben: Der Goldfarbton des Schokohasen sei durch lange Nutzung und intensive Werbung eine Farbmarke geworden.

Das Oberlandesgericht hatte die Klage 2020 aber als unbegründet abgewiesen. Anders als ,,Nivea Blau", ,,Telekom-Magenta" oder ,,Milka-Lila" gehöre der Goldton nicht unmissverständlich zu Lindt. Der Schokoladenhersteller habe auch andersfarbige Produkte im Sortiment.

Dagegen entschied der BGH in letzter Instanz, die Farbe des ,,Goldhasen" sei so bekannt, dass sie Markenschutz genießt. Der Farbton werde von 70 Prozent der Verbraucher dem Schweizer Chocolatier zugeordnet. Er habe sich durch seine lange und intensive Benutzung am Markt als Marke durchgesetzt und ,,Verkehrsgeltung erlangt".

Dass Lindt das Gold nicht für alle Produkte verwendet und dass der ,,Goldhase" noch andere charakteristische Merkmale hat wie das rote Halsband mit Glöckchen, tue nichts zur Sache. Damit verwiesen die Karlsruher Richter den Fall zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das OLG München zurück.

Lindt produziert nach eigenen Angaben jährlich inzwischen rund 150 Millionen ,,Goldhasen" in über 50 Ländern. Seit Jahren wehrt sich das Unternehmen gegen allzu ähnliche Konkurrenzprodukte. Die goldenen Schokohasen des fränkischen Schokoproduzenten Riegelein durften nach zwei BGH-Urteilen bleiben.

Vor vier Wochen hat das das Schweizer Bundesgericht in Lausanne entschieden, dass der Discounter Lidl seine Goldhasen in der Schweiz wegen Verwechslungsgefahr mit Lindts Goldhasen nicht mehr verkaufen darf. In Deutschland sind Schokohasen sehr beliebt: Mehr als 130 Millionen wurden laut Bundesverband der Süßwarenindustrie dieses Jahr im Inland verkauft. (dpa)


Aus: "Streit um Markenrechte: Lindt mit seinem ,,Goldhasen" erneut vor Gericht" (27.10.2022)
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/streit-um-markenrechte-lindt-mit-seinem-goldhasen-erneut-vor-gericht-8802562.html